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PSA-Verordnung

Kennzeichnungspflicht für das Inverkehrbringen von Arbeitsschutzkleidung

Die Schutzkleidung wird gemäß der PSA-SV in drei Kategorien eingeteilt:
Klasse IPSA der Kategorie I, bei denen der Hersteller davon ausgeht, dass die Betreffenden selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann, deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Verwender rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann. Dazu gehören:
  • Schutz vor Witterungsbedingungen, die weder außergewöhnlich noch extrem sind.
  • Schutz zur Handhabung heißer Teile bis max. 50°C.
  • Schutz gegen oberflächliche mechanische Einwirkung (Gartenhandschuhe)

Klasse IIPSA der Kategorie II sind alle PSA, die nicht in Kategorie I oder III fallen.

Klasse IIIPSA der Kategorie III sind alle komplexen PSA, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten irreversiblen Gesundheitsschäden schützen sollen, bei denen der Hersteller davon ausgeht, daß die Verwender die unmittelbare Wirkung nicht rechtzeitig erkennen kann.
Dazu gehören:
  • Zeitlich begrenzter Schutz gegen Chemikalien
  • Vollständiger Witterungsschutz

  • Schutz gegen vergleichbare Auswirkungen wie Luft unter -50°C.

  • Schutz gegen vergleichbare Auswirkungen wie Luft von über 100°C mit oder ohne Infrarotstrahlung, Flammen und Schmelzmetallspritzer.

  • Schutz gegen Elektrizität.

Übereinstimmungsverfahren
Vor dem Inverkehrbringen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Für PSA der Kategorie I
Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen sind zu erfüllen.
  • Die technische Dokumentation ist zu erstellen

  • Übereinstimmungserklärung abgeben

  • CE-Kennzeichnung anbringen

  • Jeder Schutzkleidung ist eine Verwenderinformation anzuschließen

Kennzeichnung: CE Marke
2. Für PSA der Kategorie II
Die Schutzkleidung ist einer Baumusterprüfung bei einer notifizierten Stelle zu unterziehen. Sonstige Vorgehensweise wie bei Kategorie I.
Kennzeichnung: CE Marke

3. Für PSA der Kategorie III
Die Fertigung der Schutzkleidung ist einer Qualitätssicherung für das Endprodukt oder einem Qualitätssicherungssystem mit Überwachung durch eine dafür notifizierte Stelle zu unterziehen. Sonstige Vorgehensweise wie bei Kategorie II.
Kennzeichnung: CE Marke und Prüfstellennummer

Ötscher Berufskleidung Götzl GmbH ist einer der führenden Hersteller von Arbeitsbekleidung, Berufsbekleidung, Imagekleidung, Arbeitsschutzbekleidung und Corporate Wear. Über 7.000 Kunden schenken uns seit Jahren ihr Vertrauen.

Website aktualisiert am  21.10.2011