Ötscher Produkte werden regelmäßig überprüft.
Ötscher liefert an seine Kunden auch Produkte mit den nachfolgenden Zertifikaten, die auf Vollanalysen verschiedener Prüfinstitutionen basieren. So wird den Käufern unserer zertifizierten Produkten eine Top-Qualität garantiert, die jeder Prüfung stand hält.
EG-Baumusterbescheinigung
Eine zertifizierte Stelle prüft und bestätigt, dass ein für die betreffende Produktion repräsentatives Muster den einschlägigen Vorschriften dieser Verordnung entspricht. Der Antrag auf EG-Baumusterprüfung ist vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten bei einer zertifizierten Stelle seiner Wahl einzureichen. Die EG-Baumusterprüfung darf nur bei einer Stelle eingereicht werden. Entspricht das Baumuster den Bestimmungen dieser Verordnung, so stellt die beauftragte Stelle dem Antragsteller eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Die Bescheinigung enthält Namen und Anschrift des Herstellers, Ergebnisse der Prüfung, etwaige Bedingungen für die Gültigkeit der Bescheinigung und die für die Identifizierung des zugelassenen Baumusters erforderlichen Angaben. Baumustergeprüfte Artikel sind bei uns zB Schweißerschutzkleidung und Schnittschutzhosen, welche auch der FPA-Prüfung entsprechen.
ÖKO-Tex Prüfzertifikat
Um Textilien mit dem Öko-Tex-Signet auszeichnen zu dürfen, muss zunächst ein Antrag bei einer berechtigten Zertifizierungsstelle eingebracht werden. In Absprache mit dem Antragsteller legt das jeweilige Prüfinstitut den notwendigen Probenumfang fest, der ihm daraufhin direkt zugesendet wird. Sind die Prüfungsresultate positiv, erfüllen also die beantragten Textilien die Kriterien von Öko-Tex, so werden die Ergebnisse dem Antragsteller in Form eines Prüfberichts zugesandt. Gleichzeitig erhält die Zertifizierungsstelle den Prüfbericht zur Bearbeitung, um Zeitverzögerungen zu vermeiden. Die Zertifizierungsstelle vergibt dann das Zertifikat für die beantragten Artikel mit einer Prüfnummer. Die untersuchten Artikel dürfen somit vom Antragsteller mit dem Öko-Tex-Signet und der Prüfnummer ausgezeichnet werden.
PSA-Zertifizierung
Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den ArbeitnehmerInnen für ihreSicherheit und/oder Gesundheit bei der Arbeit benutzt oder getragen zu werden. Ebenso zählt zur PSA jede zu demselben Zwecke verwendete Zusatzausrüstung. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss den ArbeitnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden, wenn Gefahren nicht durch technische Schutzmaßnahmen oder organisatorische Maßnahmen ausreichend vermieden oder begrenzt werden können. Die PSA muss den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen und für den jeweiligen Einsatz geeignet sein. Nicht zuletzt muss die PSA über eine gute Passform verfügen. Die ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet, die bereitgestellte Persönliche Schutzausrüstung zu benutzen, dies zu kontrollieren liegt in der Verantwortung der ArbeitgeberInnen. Bei der Benutzung der PSA sind die Angaben des Herstellers strikt einzuhalten. Ebenso ist die PSA unter Berücksichtigung der Verwenderinformationen der Hersteller zu lagern, zu reinigen, zu warten und in funktionsfähigem Zustand zu erhalten.
Wichtige Information zur Persönlichen Schutzausrüstung
Es darf nur solche PSA zur Verfügung gestellt werden, die
- den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
- Schutz bietet, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen.
- für die gegebenen Bedingungen geeignet ist (zB Dauer des Einsatzes, Risiko, Häufigkeit der Exposition gegenüber dem Risiko).
- ergonomisch ist und den TrägerInnen passt.






